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Stadt Germersheim bezuschusst Miete für Gründer

Bewerbungen für das Projekt „Gründerräume“ sind bis zum 9. Oktober 2026 möglich.

Symbolbild: Leerstand Gewerbeimmobilie · Unsplash - Christian Paul
Germersheim will leerstehende Gewerbeflächen in der Innenstadt mit neuen Geschäftsideen füllen. Dafür hat die Stadt die Initiative „Gründerräume“ gestartet: Sie mietet geeignete Immobilien selbst an und gibt sie zu vergünstigten Konditionen an Existenzgründer weiter. Im ersten Jahr übernimmt die Förderung 70 Prozent der Miete, im zweiten Jahr 50 Prozent. Als erste Fläche ist eine ehemalige Bankfiliale in der Sandstraße 19 ausgeschrieben. Das Ladenlokal ist rund 60 Quadratmeter groß. 

Unklar ist allerdings, wie lange Interessierte ihre Konzepte einreichen können: Ein Pressebericht nennt den 30. September, das städtische Portal den 9. Oktober 2026. Bewerber sollten die verbindliche Frist deshalb unmittelbar bei der Stadt klären. 

Die Initiative verbindet Gründungsförderung mit dem Versuch, Gewerbeleerstände zu reduzieren. Das Besondere an dem Modell ist die Rolle der Kommune. Germersheim beschränkt sich nicht auf einen Zuschuss, sondern tritt gegenüber dem Eigentümer als Hauptmieter auf. Gründer erhalten dadurch für zwei Jahre einen gestaffelten Mietnachlass und können ihr Konzept mit geringeren Raumkosten erproben.

Land fördert drei Teilprojekte 

Finanziert wird das Vorhaben über das Programm „Innenstadt-Impulse“ des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Der Landesanteil beträgt nach den vorliegenden Angaben 90 Prozent. Für Germersheim stehen insgesamt rund 123.000 Euro für drei Teilprojekte zur Verfügung. Wie viel davon konkret für die Mietförderung in der Sandstraße und mögliche weitere „Gründerräume“ vorgesehen ist, geht aus dem Material nicht hervor. Das Modell setzt an zwei Problemen zugleich an: Neue Unternehmen benötigen geeignete und bezahlbare Räume, während leerstehende Ladenlokale einer Innenstadt Frequenz und Nutzungsvielfalt entziehen können. 

Ob der Ansatz dauerhaft trägt, hängt jedoch nicht allein vom Mietnachlass ab. Entscheidend ist auch, ob die ausgewählten Geschäftskonzepte nach der zweijährigen Förderung wirtschaftlich bestehen können. Noch offen ist, nach welchen Kriterien die Bewerbungen bewertet werden und welche Branchen oder Nutzungen bevorzugt berücksichtigt werden. Ebenso bleibt zu klären, wie das Mietverhältnis nach dem zweiten Förderjahr fortgesetzt werden soll. 

Die Fläche in der Sandstraße ist zunächst ein Pilotobjekt. Wie viele weitere leerstehende Immobilien für das Programm infrage kommen und wie groß das Interesse von Eigentümern und Gründern ist, lässt sich auf Grundlage der bislang vorliegenden Angaben noch nicht beurteilen.
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